Haben Angestellte ein Recht auf qualifizierte Arbeitszeugnisse?

Arbeitgeber unterscheiden zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen. Angestellte haben dabei immer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit ausführlichen Angaben.

Ein einfaches Arbeitszeugnis versteht sich als die Kurzform eines Arbeitszeugnisses. Es enthält lediglich Angaben über die Personalien des Angestellten und den Zeitraum, in welchem er in der Firma tätig war. Darüber hinaus müssen die Aufgaben, mit denen der Beschäftigte betraut war, vollkommen korrekt aufgelistet sein. Jedoch darf der Arbeitgeber bei diesen Angaben keine Wertung der Leistung des ehemaligen Mitarbeiters einfließen lassen. Die Angaben müssen absolut wertfrei sein, denn das einfache Zeugnis enthält keinerlei Angaben über Führung und Leistung des Arbeitnehmers. Das Zeugnis dient lediglich dazu, dass sich ein künftiger Arbeitgeber ein ausführliches Bild darüber machen kann, in welchen Bereichen der Bewerber vormals tätig war.

Angaben über die Persönlichkeit des Mitarbeiters und seine Leistungsfähigkeit enthält nur ein qualifiziertes Zeugnis. Entscheidet sich der Arbeitnehmer zunächst für ein einfaches Arbeitszeugnis, verliert er trotzdem nicht das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis! Verlangt der spätere Brötchengeber danach, dann ist der ehemalige Arbeitgeber verpflichtet, nachträglich ein solches Arbeitszeugnis anzufertigen. Verständlicherweise verlangen die meisten Arbeitgeber bei einer Neueinstellung die qualifizierte Version des Zeugnisses. Infos zum vorherigen Tätigkeitsbereich reichen einfach nicht aus, sagt eine solche Aufstellung doch nichts darüber, wie der Bewerber sich bei diesen Tätigkeiten geschlagen hat. Auch die persönliche Komponente ist bei einer Neueinstellung nicht zu vernachlässigen. Oft kann man aus einem Zeugnis erkennen, ob der Mitarbeiter sich in das neue Team einfügen kann oder nicht.

Oft kann ein neuer Arbeitgeber aus einem Arbeitszeugnis auch mehr herauslesen, als es für den neuen Mitarbeiter im ersten Moment erkennbar ist. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass der ausscheidende Mitarbeiter ein Recht auf ein gutes Arbeitszeugnis hat, wenn er das Unternehmen verlässt. Dieser Zwang hat dazu geführt, dass Arbeitgeber quasi eine geheime Sprache konzipiert haben. Was sich im Arbeitszeugnis scheinbar gut anhört, muss noch lange nicht gut sein. Potentielle Arbeitgeber entnehmen den Angaben zwischen den Zeilen ziemlich genau, mit welchem Typ von Mitarbeiter sie es bei dem Kandidaten zu tun bekommen. Oftmals sind nur geringfügige und kaum beachtete Anmerkungen im Zeugnis ausschlaggebend dafür, ob die Bewerbung von Erfolg gekrönt sein wird. Auch wenn die meisten Geheimcodes inzwischen verboten sind, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verrät oft mehr als der Mitarbeiter meint. Professionelle Unterstützung durch einen Anwalt ist im Zweifelsfall immer angebracht!